Telekommunikationsrecht

Kennzeichnend für unsere Kanzlei ist der tägliche Umgang mit dem Telekommunikationsrecht. Dieses Rechtsgebiet, welches dem IT-Recht zuzuordnen ist, regelt die wechselseitigen Beziehungen zwischen Telekommunikationsanbietern und ihren Kunden in einem seit nunmehr zwei Jahrzehnten liberalisierten Telekommunikationsmarkt.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gilt seit dem 01.12.2021 und berücksichtigt die Kundenbelange vor allem dahingehend, dass die Vertragsverlängerungen zum Einen seitens Ihres Telekommunikationsanbieters angekündigt werden müssen, sodass eine rechtzeitige Kündigung noch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich ist, und zum Anderen dass die Vertragsverlängerung nur noch einen Monat beträgt. Bei der Durchsetzung Ihrer Kündigungsrechte und der Durchsetzung Ihrer vereinbarten Leistungsansprüchen bei vertraglichen oder rechtlichen Belangen helfen wir Ihnen.

Ihre Minderungsrechte als Verbraucher werden erleichtert, da Sie die monatlichen Grundentgelte kürzen können, wenn Sie eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Leistung der Internetgeschwindigkeit haben. Dies muss allerdings nachgewiesen werden. Hier gilt es die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu berücksichtigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Ihre Rechtsansprüche bei Telefon-und Internetausfall bei Umzugsproblematiken oder Rufnummernportierungen wurden gestärkt und können zu Ausfallentschädigungen führen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung und Spezialisierung im Telekommunikationsrecht sind wir ein zuverlässiger Ansprechpartner.

Roaminggebühren in Europa - Auch heute noch?

Sind Sie Telefonkunde bei einem vermeintlichen „Billiganbieter“? Ist es Ihnen dann schon passiert, dass Sie mit besonders hohen Nutzungsentgelten konfrontiert wurden? Dies kann geschehen, wenn sie dachten, Roaming-Entgelte seien in der EU und in einigen anderen Staaten wie etwa der Schweiz oder Norwegen abgeschafft. Für die EU mag das flächendeckend gelten, in den Fällen beispielsweise der Schweiz, Norwegens, Liechtensteins oder Großbritanniens ist dies jedoch nicht immer so. Branchenführer auf dem Telekommunikationsmarkt gewähren das Roamingprivileg auch bei solchen Ländern. Wenn Sie jedoch Ihren Mobilfunkvertrag bei einem Billiganbieter haben, kann dies ganz anders aussehen. Hier gibt es auch heute noch unangenehme Überraschungen beim Eintreffen Ihrer Telefonrechnung.

Wir überprüfen Ihre Verträge und analysieren Ihre Chancen sich zu wehren.